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SF-Klasse Zweitwagen – Zweitwagenversicherung

SF-Klasse ZweitwagenNachfolgend erfahren Sie alles Wissenswerte zur Sf-Klasse beim Zweitwagen. Bei nahezu allen Kfz-Versicherungen in Deutschland ist es gängige Praxis, dass Sondereinstufungen für Zweitwagen angeboten werden. Dadurch kann der Zweitwagen direkt zu Beginn mit einer höheren SF-Klasse starten. Wir sagen Ihnen, mit welchen Rabatten Sie bei der Zweitwagenversicherung rechnen können.

In der heutigen Zeit haben viele Haushalte in Deutschland nicht nur ein Fahrzeug, sondern sogar zwei oder noch mehr Autos. Für jeden dieser Wagen braucht man dann auch eine Kfz-Versicherung. Denn ein Auto ohne Kfz-Haftpflichtversicherung darf in Deutschland nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Wenn man für ein Auto eine Versicherung neu abschließt, startet man im Normalfall mit der niedrigen SF-Klasse ½. Dadurch ist die Kfz-Versicherung an Anfang sehr teuer.

Sondereinstufungen beim Zweitfahrzeug

Zum Glück gibt es viele Versicherungsunternehmen, die Sondereinstufungen für Zweitwagen anbieten. In diesem Zusammenhang spricht man häufig auch von der sogenannten Zweitwagenversicherung. Durch die Zweitwagenversicherung haben Versicherungskunden die Möglichkeit, beim Zweitwagen sofort mit einem höheren Schadenfreiheitsrabatt einzusteigen. Dadurch wird die Versicherung für das Zweitfahrzeug vom Start weg deutlich günstiger. Die genauen Regeln, in welche SF-Klasse der Zweitwagen zum Start eingestuft wird, sind aber von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.

 

 

Mit dem Zweitwagen in höherer SF Klasse starten

Schließt man für ein Erstfahrzeug eine Versicherung ohne Sondereinstufungen neu, startet man üblicherweise mit der teuren SF-Klasse ½. Beim Zweitwagen hingegen kann der Versicherungsnehmer bei vielen Versicherungsgesellschaften sofort mit den höheren SF-Klassen 2 – 4 beginnen. Bei diesen Schadenfreiheitsklassen fällt der vom Versicherten zu zahlende Beitragssatz wesentlich niedriger aus als bei SF Klasse ½. Der Versicherte überspringt durch die Sondereinstufung für den Zweitwagen also die zwei bis vier Jahre, die es andernfalls dauern würde, bis die günstigere Schadenfreiheitsklasse erreicht ist. Vorausgesetzt natürlich es ereignet sich in dieser Zeit kein Unfall.

Die folgende Tabelle zeigt, wie viel Geld man bei der Kfz-Versicherung durch einen hohen Schadenfreiheitsrabatt und den damit einhergehenden niedrigeren Beitragssatz einsparen kann.

Jahre ohne Schaden SF-Klasse Haftpflicht
Beitragssatz in %
Vollkasko
Beitragssatz in %
10 SF 10 25 35
 9 SF  9 25 40
 8 SF  8 25 40
 7 SF  7 25 40
 6 SF  6 30 45
 5 SF  5 35 45
 4 SF  4 35 50
 3 SF  3 40 55
 2 SF  2 45 65
 1 SF  1 50 65
3 Jahre Führerschein SF  ½ 60 70
Anfänger 0 100 100
Malusklasse M 160 180

 

 

SF-Klasse Zweitwagen wie Erstwagen

Bei einigen Kfz-Versicherungen besteht für den Kunden sogar die Möglichkeit, mit dem Zweitwagen direkt die Sf-Klasse vom Erstwagen zu übernehmen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn man mit dem Erstfahrzeug schon einen sehr hohen Schadenfreiheitsrabatt erreicht hat. Um von dieser Option bei der Zweitwagenversicherung Gebrauch machen zu können, muss man aber je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedliche Bedingungen erfüllen. So verlangen beispielsweise einige Kfz-Versicherer, dass der Versicherte innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Unfall gebaut hat, und alle Fahrer des Zweigenwagens mindestens 24 Jahre alt sind. Andere Versicherungsunternehmen hingegen setzen voraus, dass man mit dem Erstwagen mindesten SF-Klasse 4 erreicht hat.

Zweitwagenversicherung für Fahranfänger

Als Fahranfänger hat man den Nachteil, dass man bei der Kfz-Versicherung zunächst mit einer sehr ungünstigen Schadenfreiheitsklasse loslegt. Junge Fahrer, die weniger als drei Jahre eine Fahrerlaubnis besitzen, bekommen SF Klasse 0, wodurch die Autoversicherung für den Anfänger ausgesprochen teuer wird. Als Fahranfänger kann es sich deshalb lohnen, seinen Wagen als Zweitfahrzeug über die Eltern zu versichern, um die Vorteile der Zweitwagenversicherung auszunutzen. Das bedeutet zwar auch, dass der Fahranfänger sich selbst keinen höheren Schadenfreiheitsrabatt herausfahren kann, solange sein Auto als Zweitwagen über die Eltern versichert ist. Allerdings ist es heutzutage bei fast alle Autoversicherungen möglich, die Schadenfreiheitsklasse nach einigen Jahren von den Eltern auf das Kind zu übertragen.