Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass für ein Auto, das im Straßenverkehr bewegt werden soll, eine Kfz-Haftpflicht abgeschlossen werden muss. Wie teuer die Kfz-Haftpflicht wird, hängt maßgeblich von den Schadenfreiheitsklassen oder kurz Sf-Klassen ab. Denn in der Kfz-Haftpflicht wird jeder SF-Klasse ein bestimmter Beitragssatz zugeordnet. So zahlt ein Versicherter mit SF-Klasse 25 beispielsweise nur einen Beitragssatz in Höhe von 30 % bezogen auf die Grundprämie. Dabei gilt grundsätzlich, je höher die SFKlasse desto niedriger der für die Haftpflicht zu zahlende Beitragssatz. Hat man erst einmal eine hohe SF-Klasse erreicht, wird die Haftpflicht also deutlich günstiger.
Verbesserung der SF-Klasse in der Haftpflicht
Wenn ein Fahranfänger nach gerade bestandener Führerscheinprüfung erstmalig eine Kfz-Versicherung abschließt, startet er mit SF-Klasse 0. Sind beim erstmaligen Abschluss der Haftpflicht-Versicherung aber bereits mindestens dreiJahre seit dem Bestehen der Führerscheinprüfung vergangen kann der Autofahrer bei den meisten Kfz-Versicherungen direkt mit der günstigeren SF-Klasse 1/2 einsteigen. Für eine Verbesserung der SF-Klasse in der Haftpflicht ist es wichtig, keinen Unfall zu verursachen. Wenn die Haftpflicht im abgelaufenen Jahr keinen Schaden regulieren musste, wird der Versicherte nämlich im Folgejahr eine SF-Klasse hochgesetzt. Dementsprechend günstiger wird die Kfz-Versicherung dann für den Versicherten.
Rückstufung der Sf-Klassen in der Haftpflicht
Wenn der Versicherte einen Unfall verschuldet für den seine Haftpflicht aufkommen muss, wird der Versicherte um mehrere Sf-Klassen zurückgestuft. Allerdings nicht direkt in diesem Jahr, sondern erst im Folgejahr. Wie viele Schadenfreiheitsklassen der Versicherte nach einem Unfall zurückgestuft wird, hängt von mehreren Faktoren ab:
- bisherige Schadenfreiheitsklasse
- Anzahl der Unfälle
- Versicherungsgesellschaft
Aus der Rückstufungstabelle lässt sich ablesen, wie viele SFKlassen der Versicherte nach einem Unfall zurückfällt.
SF-Klasse beim Wechsel der Kfz-Haftpflicht
Wenn Sie ein Auto besitzen, kommen Sie um den Abschluss einer Kfz-Haftpflicht nicht herum, da diese gesetzlich vorgeschrieben ist. Dennoch können Sie einiges sparen, wenn Sie zu einer günstigen Kfz-Haftpflicht wechseln. Viele Versicherten scheuen jedoch einen Wechsel zu einer anderen Haftpflichtversicherung, weil Sie Angst haben Ihre SF-Klasse durch einen Wechsel zu verlieren. Doch keine Sorge, bei einem Versicherungswechsel wird die neue Haftpflicht beim Vorversicherer die Anzahl der schadenfreien Jahre erfragen und die Schadenfreiheitsklasse entsprechend anpassen. Es ist also keineswegs so, dass sie nach einem Wechsel der Kfz-Haftpflicht bei den Sf-Klassen wieder ganz von vorne anfangen müssen.
Sf-Klassen in der Kfz-Haftpflicht und Vollkasko
Die Sf-Klassen kommen nicht nur beider Haftpflicht, sondern auch bei der Vollkaskoversicherung zur Anwendung. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass für die Haftpflicht und die Vollkasko jeweils separate Sf-Klassen verwendet werden. Je nach Schadensverlauf können sich die Sf-Klassen bei der Haftpflicht und der Vollkasko durchaus auch anders entwickeln. Das hängt damit zusammen, dass nach Meldung eines Vollkaskoschadens nur die SF-Klasse der Vollkasko zurückgestuft wird. Die SF-Klasse der Haftpflicht bleibt davon unberührt. Umgekehrt gilt das genauso, wenn Sie Ihre Versicherung einen Haftpflichtschaden melden. Bei der Teilkaskoversicherung werden im Gegensatz zur Vollkasko und zur Haftpflichtversicherung übrigens keine Sf-Klassen verwendet.