Wenn ein Autofahrer eine hohe SF Klasse erreicht hat, muss er deutlich weniger für seine Kfz-Versicherung zahlen. Doch leider ist es bis dahin ein langwieriger Weg. Denn pro Jahr kann der Versicherte nur eine SF-Klasse aufsteigen und auch nur unter der Voraussetzung, dass er unfallfrei geblieben ist. Wesentlich schneller kommen Sie an eine günstige Kfz-Versicherung, wenn Sie von einer anderen Person eine höhere SF Klasse übernehmen. Denn bei den meisten Kfz-Versicherern ist eine Rabattübertragung grundsätzlich möglich. Jedoch gelten dafür strengen Vorgaben. Nachfolgend erläutern wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie von einer anderen Person die SF Klasse übernehmen wollen.
Grundvoraussetzung ist zunächst einmal, dass ein anderer Versicherungskunde bereit ist, ihnen seinen hart erarbeiten Schadenfreiheitsrabatt zu übertragen. Die Person, von der Sie die SF-Klasse übernehmen, muss sich bewusst sein, dass sie damit dauerhaft und unwiderruflich ihren Rabatt aufgibt. Oftmals sich es Großeltern oder Eltern, die im Alter auf ihr Auto verzichten, und deshalb ihren wertvollen Rabatt auf Kinder oder Enkel übertragen möchten. Es kommt auch häufiger vor, dass der Rabatt für den Zweitwagen übertragen wird, da der Versicherungsvertrag für das Erstfahrzeug hiervon unberührt bleibt.
Von Verwandten die SF Klasse übernehmen
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Sie nicht einfach von irgendeiner beliebigen Person die SF-Klasse übernehmen dürfen. Für eine Rabattübertragung kommt nämlich nur ein ganz bestimmter Personenkreis in Frage, normalerweise handelt es sich dabei um nahe Verwandte oder Personen, die im gleichen Haushalt gemeldet sind. Die genauen Vorschriften zur Rabattübertragung sind jedoch von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft verschieden
Bei den meisten Versicherungen ist eine Rabattübertragung zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern erlaubt. Oftmals wird auch eine Übertragung der SF-Klasse auf alle Verwandten 1. Grades sowie auf Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft zugelassen. Einige Versicherer ermöglichen sogar, dass die Versicherungsnehmer von ihren Geschwistern die SF Klasse übernehmen können. Als weitere Voraussetzung für eine Rabattübertragung muss die Person, die die Sf Klasse übernehmen will, gegenüber der Versicherung glaubhaft darlegen, dass Sie das Fahrzeug, mit dem der Rabatt erarbeitet wurde, in der Vergangenheit schon regelmäßig gefahren ist. Ansonsten kann die Übertragung der SF-Klasse von der Kfz-Versicherung abgelehnt werden. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kann bei der Kfz-Versicherung ein Antrag auf Rabattübertragung gestellt werden. Die dazu notwendigen Formulare stellen die meisten Kfz-Versicherer auch auf ihrer Internetseite zum Download bereit.
Rabattübertragung auf Fahranfänger nicht sinnvoll
Zu guter Letzt gilt es noch eine Einschränkung bei der Rabattübertragung zu beachten. Es können immer höchstens so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie die Person bis zu diesem Zeitpunkt hätte selbst erfahren können. Hat eine Person beispielsweise erst seit vier Jahren einen Führerschein, können von ihm auch maximal vier schadenfreie Jahre, also SF-Klasse 4 übernommen werden. Die restlichen Jahre würden dann leider verfallen. Deshalb ist es auch sinnlos, wenn ein Fahranfänger, der gerade erst die Führerscheinprüfung bestanden hat, von einer anderen Person die SF Klasse übernehmen würde.
Es gibt aber eine einfache Möglichkeit dieses Problem zu umschiffen. Das Auto des Fahranfängers wird von seinen Eltern zunächst als Zweitwagen bei der Versicherung angemeldet, um die hohen Beiträge für Fahranfänger zu umgehen. Der Fahranfänger wird als Fahrer des PKW und ein Elternteil als Halter des PKW eingetragen. Wenn einige Jahre vergangen sind, kann dann der Fahrer von den Eltern die SF-Klasse übernehmen.