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SF-Klasse Verfall | Wann verfällt der Rabatt?

SF-Klassen Verfall bei der AutoversicherungWir verraten Ihnen, wann ein Verfall Ihrer SF-Klasse bei der Kfz-Versicherung droht. Wer längere Zeit kein Auto mehr fahren will, braucht natürlich auch keine Kfz-Versicherung mehr. Dann stellt sich die Frage, was mit der SF Klasse des Versicherten nach Beendigung seiner Versicherung passiert. Nachfolgend gehen wir daher der Frage auf den Grund, wann die SF-Klasse verfällt.

Unterbrechung von weniger als sechs Monaten hat keine Auswirkungen

Wer eine hohe Schadenfreiheitsklasse hat, muss deutlich weniger für seine Kfz-Versicherung bezahlen. Allerdings muss man zunächst einmal längere Zeit unfallfrei unterwegs gewesen sein, bevor man eine hohen SF Klasse erreicht hat. Doch was ist, wenn man die Autoversicherung vorerst nicht mehr braucht und den Versicherungsvertrag daher auslaufen lässt. Dann wäre es natürlich ausgesprochen ärgerlich, wenn man dadurch seinen Schadenfreiheitsrabatt verlieren würde. Schließlich ist es denkbar, dass man später erneut eine Autoversicherung abschließen will und dann den Rabatt wieder gebrauchen kann.

 

 

Aber zum Glück verfällt der SF-Klasse aber nicht sofort nach Beendigung der Kfz Versicherung. Grundsätzlich gilt, dass eine Unterbrechung von weniger als sechs Monaten keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt des Versicherten hat. In diesem Zeitraum führen die Versicherungsunternehmen den Rabattverlauf weiterhin fort, als hätte es überhaupt keine Unterbrechung gegeben. Der Versicherungsnehmer kann im folgenden Jahr sogar noch eine SF Klasse aufsteigen. Bedingung ist natürlich, dass der Versicherungsnehmer seiner Versicherung zuvor keine Schaden gemeldet hat.

Unterschiedliche Fristen für den Verfall der SF-Klasse

Doch was passiert mit dem Schadenfreiheitsrabatt bei einer längeren Unterbrechung von mehr als sechs Monate? Auf die Frage, wie lange der SF-Klasse über die sechs Monate hinaus erhalten bleibt, gibt es keine allgemeingültige Antwort. Denn in Deutschland existiert keine feste Regelung zum Verfall der SF-Klasse. Jeder Kfz-Versicherer kann selbst festlegen, wann der Schadenfreiheitsrabatt verfällt. In jedem Fall kann man aber sagen, dass der Schadenfreiheitsklasse mindestens sieben Jahre nach Beendigung der Kfz-Versicherung erhalten bleibt. Bei vielen Kfz-Versicherungen verbleibt den Kunden aber noch mehr Zeit bis die SF-Klasse verfällt. Oftmals dauert es zehn bis zwölf Jahre, bis die Sf Klasse verfallen ist. Es gibt sogar einige Versicherungsgesellschaften in Deutschland, bei denen die Schadenfreiheitsklasse zeitlich unbefristet erhalten bleibt.

Wenn Sie herausfinden möchten, wann bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft die SF-Klasse verfällt, hilft ein Blick in die Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) des Versicherungsunternehmens. Manchmal lohnt es sich aber, mit der Versicherungsgesellschaft individuell zu verhandeln. Dann sind die Versicherungsunternehmen mitunter auch dazu bereit, SF-Klassen in Einzelfällen länger anzuerkennen, als in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen angegeben.

 

 

Schadenfreiheitsrabatt zur neuen Kfz-Versicherung mitnehmen

Wenn man nach längerer Unterbrechung wieder eine Kfz-Versicherung abschließt, sollte man auf jeden Fall versuchen, die frühere SF Klasse wiederzubekommen. Ansonsten muss man zum Wiedereinstieg mit SF-Klasse ½ beginnen. Das macht die Versicherung unglaublich teuer. Deswegen ist es ratsam, nach der Abmeldung eines Autos die Versicherungsunterlagen aufzubewahren, damit man bei einem späteren Neuabschluss die alte Vertragsnummer angeben kann.

Wenn Sie nach einer längeren Pause ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt reaktivieren möchten, müssen Sie nicht zwangsläufig zu Ihrer früheren Versicherung zurückgehen, sondern können auch ein anderes Versicherungsunternehmen wählen. Mitunter kann es sich sogar lohnen, zuerst einen teureren Kfz-Versicherer zu wählen, der dafür aber die bisherige SF Klasse anerkennt. Nach einem Jahr haben Sie dann immer noch die Option, mit der anerkannten Schadenfreiheitsklasse zu einer preiswerteren Versicherungsgesellschaft zu wechseln.

SF-Klasse vor Verfall bewahren

Damit die neue Kfz Versicherung den früheren Schadenfreiheitsrabatt anerkennen kann, ist es erforderlich, beim Vorversicherer die Höhe der bei ihm angesammelten schadenfreien Jahre abzufragen. Dafür müssen die Daten natürlich auch noch beim Vorversicherer gespeichert sein. Viele Kfz-Versicherer löschen allerdings die Daten ihrer ehemaligen Kunden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist.

Um Ärger mit gelöschten Daten und einen damit verbundenen Verfall der SF-Klasse vorzubeugen, ist es sinnvoll, sich bei der Kündigung der Autoversicherung vorsorglich eine Bescheinigung gemäß Paragraf 5 des Pflichtversicherungsgesetzes ausstellen zu lassen. Die Versicherungen sind dazu verpflichtet, die Dauer des Vertragsverhältnisses und die Anzahl der gemeldeter Schäden schriftlich zu bestätigen. Die meisten Versicherungsunternehmen erkennen diese Bescheinigung als Nachweis der Schadenfreiheitsklasse an, auch wenn Ihre eigene Versicherung die entsprechenden Daten bereits gelöscht hat.