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Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung

Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-VersicherungVersicherungsnehmer, die zu einer anderen Kfz-Versicherung wechseln möchten, müssen zuvor ihre alte Kfz-Versicherung kündigen. Für eine ordentliche Kündigung der Autoversicherung hat der Versicherte aufgrund der einmonatigen Kündigungsfrist aber nur bis zum Stichtag am 30. November Zeit. Was Viele aber nicht wissen ist, dank Sonderkündigungsrecht ist unter gewissen Voraussetzungen eine Kündigung der Autoversicherung auch nach dem 30. November noch möglich. Um von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen zu können, muss aber ein außerordentlicher Kündigungsgrund gegeben sein. Unter folgende Voraussetzungen besteht ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung:

  • Beitragserhöhung
  • Schadensfall
  • Fahrzeugwechsel

Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung

Wenn die Autoversicherung die Beiträge anhebt, ergibt sich für den Versicherten die Möglichkeit von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Versicherungsvertrag vorzeitig zu beenden. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie auch, wenn die Neueinstufung in eine ungünstigere Regionalklasse oder Typklassen zu einem Anstieg der Versicherungsprämie geführt hat. Kein Sonderkündigungsrecht besteht hingegen, wenn die Neueinstufung in eine ungünstigere Regionalklasse auf einen Umzug zurückzuführen ist.

Außerdem haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Autoversicherung bei gleichbleibenden Beiträgen die Leistungen gekürzt hat. Beachten Sie jedoch, dass der Versicherte nach Bekanntwerden der Beitragserhöhung oder der Leistungskürzung nur vier Wochen Zeit hat, um von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wir empfehlen in diesem Fall der Autoversicherung das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein zuzusenden, um einen Nachweis in der Hand zu haben.

Verdeckte Beitragserhöhung

Als Versicherungsnehmer sollten Sie auch auf eine sogenannte verdeckte Beitragserhöhung achten. Von einer verdeckten Beitragserhöhung wird gesprochen, wenn der Versicherer den Beitrag anhebt, Ihre zu zahlende Versicherungsprämie aufgrund eines gestiegenen Schadensfreiheitsrabatts aber dennoch gleich bleibt. Hintergrund ist, dass der Versicherte nach jedem Jahr ohne Schadensfall eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigt und einen dementsprechend höheren Schadenfreiheitsrabatt erhält. Bei der verdeckten Beitragserhöhung kompensiert der höhere Schadenfreiheitsrabatt sozusagen die Beitragsanhebung durch den Versicherer. Trotzdem hat der Versicherungsnehmer auch bei einer verdeckten Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht.

Sonderkündigungsrecht nach Schadensfall

Wenn der Autoversicherung für den Versicherungsnehmer einen Schadensfall reguliert hat, hat dieser im Schluss an die Regulierung ein Sonderkündigungsrecht. Beachten Sie jedoch das nach einem Schadensfall ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht besteht, so dass auch der Versicherer die Versicherung nach einem Schadensfall kündigen kann. Nach Abschluss der Schadensregulierung verbleibt beiden Parteien ein Monat Zeit, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Das Sonderkündigungsrecht für den Versicherungsnehmer bleibt auch bestehen, wenn die Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadensfall verweigert hat.

Sonderkündigungsrecht nach Fahrzeugwechsel

Wenn das versicherte Auto verkauft wird, geht die bisherige Kfz-Versicherung automatisch auf den Käufer des Autos über. Für den Fall, dass der Käufer die bestehende Kfz-Versicherung nicht weiterführen möchte, steht ihm jedoch auch ein Sonderkündigungsrecht zu. Von diesem Sonderkündigungsrecht muss er innerhalb eines Monats Gebrauch machen. Die alte Kfz-Versicherung gilt aber auch automatisch als gekündigt, wenn der Käufer nach dem Autokauf bei einem anderen Versicherungsunternehmen bereits eine neue Autoversicherung abgeschlossen hat. Bei einem Fahrzeugwechsel aufgrund eines Totalschadens oder einer Verschrottung endet die bisherige Autoversicherung für das alte Fahrzeug automatisch, ohne dass eine separate Kündigung des Vertrags notwendig ist. Man sprich hierbei von einem Wegfall des versicherten Risikos. Es reicht in diesem Fall aus, wenn Sie der Versicherung eine kurze Mitteilung über die veränderte Situation zukommen lassen.

Bevor Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten Sie erst einmal informieren, ob es derzeit eine günstigere Autoversicherung gibt und wie viel sie durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung sparen können. Zu diesem Zweck können Sie unseren kostenlosen und völlig unverbindlichen Vergleichsrechner nutzen.