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SF-Klasse übertragen – Wann ist eine Übertragung möglich?

SF-Klasse übertragenDie SF-Klassen sind wichtig, um festzulegen, wie viel ein Versicherungsnehmer für die KFZ-Versicherung zahlen muss. Es gilt grundsätzlich, je höher die SF-Klasse desto niedriger der zu zahlende Beitragssatz. Mit steigender SF-Klasse wird die Autoversicherung demnach immer preiswerter. Allerdings kann man pro Jahr maximal eine Schadenfreiheitsklasse aufsteigen. Schneller geht es, wenn man sich von einer anderen Person die SF-Klasse übertragen lässt. Denn bei den meisten Versicherungsgesellschaften ist eine Übertragung der SF-Klassen möglich. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, wenn man sich von einer andern Person die Sf Klassen übertragen lassen will. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, unter welchen Voraussetzungen Sie sich von einer anderen Person die SF-Klasse übertragen lassen können.

Übertragende Person muss SF-Klasse dauerhaft aufgeben

Zunächst bedarf es natürlich einer Person, die bereit ist, dauerhaft Ihren Schadenfreiheitsrabatt aufzugeben, wenn man sich von einer andern Person die SF-Klasse übertragen lassen will. Denn hat man erst einmal seine SF-Klasse übertragen, ist diese für den Überträger dauerhaft verloren. Sollte derjenige später nach der Übertragung nochmals eine Kfz-Versicherung abschließen wollen, muss er bei den SF-Klassen wieder ganz vorne beginnen und die Versicherung wird dementsprechend teuer. Zumeist ist es daher so, dass vor allem ältere Menschen, die ohnehin kein Auto mehr fahren wollen, ihre Schadenfreiheitsklasse auf eine jüngere Person übertragen.

Einem Verwandten die SF-Klasse übertragen

Es reicht jedoch nicht aus, wenn irgendeine beliebige Person gefunden wurde, die Ihnen ihre SF-Klasse übertragen würde. Denn in der Regel dürfen immer nur auf einen ganz bestimmten Personenkreis die SF-Klassen übertragen werden. Nahezu alle Versicherungsgesellschaften lassen eine Rabattübertragung nur dann zu, wenn ein Verwandtschaftsverhältnis zwischen den beteiligten Personen besteht und diese zumindest im selben Haushalt leben. Es gilt jedoch zu beachten, dass die genauen Vorgaben, auf welche Personen die SF-Klasse übertragen werden kann, von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft variieren.

Versicherungsgesellschaft mit unterschiedlichen Regeln für die Übertragung der SF-Klassen

Die genauen Regeln, auf welche Personen die SF-Klassen übertragen werden dürfen, sind von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft anders. Bei viele Versicherungsunternhmen darf der Schadenfreiheitsrabatt nur auf Ehepartner, Eltern und Kinder übertragen werden. Es gibt aber auch einige Kfz Versicherer, die eine Übertragung der SF-Klasse auf alle Verwandten 1. Grades und darüber hinaus auch auf Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft zulassen. Wenn sich die Versicherung besonders großzügig zeigt, kann sogar auf Geschwister die SF-Klasse übertragen werden. Wenn die SF-Klasse übertragen werden soll, ist es daher empfehlenswert, sich vorher bei der Kfz-Versicherung zu erkundigen, auf welche Personen eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts im Einzelfall möglich ist.

 

Keine Übertragung der SF-Klasse auf Fahranfänger

Für Fahranfänger ist die Kfz-Versicherung immer besonders teuer, da diese mit einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse starten müssen. Deshalb könnte man auf die Idee kommen, die SF-Klasse von einer anderen Person auf den Fahranfänger zu übertragen. Doch das funktioniert leider nicht. Denn bei der Übertragung der SF-Klassen gilt grundsätzlich folgende Regel: Es dürfen höchstens so viele schadensfreie Jahre übertragen werden, wie derjenige, der die SF-Klasse übertragen bekommt, bis zum Übertragungszeitpunkt hätte erfahren können. Hat jemand also gerade mal zwei Jahre den Führerschein, können demzufolge auch nur zwei schadensfreie Jahre übertragen werden. Alles darüber würde bei einer Übertragung der SF-Klasse verfallen. Daher macht es natürlich keinen Sinn, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger, der gerade erst den Führerschein gemacht hat, zu übertragen.

Fazit

Bei nahezu allen Versicherungsgesellschaften ist eine Übertragung der SF-Klasse auf eine andere Person zwar möglich. Allerdings gibt es dabei einige Einschränkungen zu beachten. So ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt in der Regel nur auf bestimmte Personen wie etwa Verwandte 1. Grades oder aber Personen, die im selben Haushalt leben, zulässig. Wenn die SF-Klasse übertragen werden soll, ist es daher sinnvoll, sich vorab bei der Versicherungsgesellschaft zu erkundigen, wie die Bedingungen für eine Übertragung der Schadenfreiheitsklasse aussehen. Darüber hinaus gilt es zu beachten, dass maximal so viele schadensfreie Jahre übertragen werden können, wie die Zielperson bis dato hätte selbst erreichen können. Somit bringt es auch nichts, den Schadenfreiheitsrabatt auf einen Fahranfänger zu übertragen.